Ev.Geistliche in Tastungen u.Wehnde

1. Erhard (Ehrhart) Müller 1556 - 1572

Es darf davon ausgegangen werden, daß Berthold von Wintzingerode zu Beginn des Jahres 1556 Erhard Müller als evangelischen Prediger (Prädikanten) in seiner Patronatspfarrei Tastungen eingesetzt und diesem noch im gleichen Jahr die Seelsorge in Wehnde übertragen hat. Hier in Wehnde, bis zu diesem Zeitpunkt unter dem Patronat des Klosters Teistungenburg stehend, von nun an Filiale der evangelischen Pfarrei Tastungen, konnte sich Berthold von Wintzingerode gegen die seitens des Klosters erhobenen Proteste durchsetzen. Nicht zu Unrecht ist der Zisterze, wo sich während der ersten Hälfte des 16.Jahrhunderts "allerlei Unordnungen und Ungeschicklichkeiten" eingeschlichen hatten, vorgehalten worden, das Patronat über die Pfarrei zu Wehnde "seit mindestens 20 Jahren, ja wahrscheinlich seit einem doppelt so langen Zeitraume, nicht ausgeübt" zu haben.
Die Tätigkeit E.Müllers beschränkte sich nicht auf Tastungen und Wehnde. Er verstand es auch, die Bürger der Stadt Duderstadt für die neue evangelische Lehre zu gewinnen, so daß dort "an den Sonntagen nicht mehr wie hundert Personen am katholischen Gottesdienste des Stadtpfarrers sich beteiligten, die übrigen gingen nach Tastungen."
Seinem Einfluß auf die Bewohner des Dorfes Gerblingerode muß es ebenso zugeschrieben werden, daß die Duderstädter Kalandsherren ihre alljährlich am Weißen Sonntag und folgenden Montag in der Marienkapelle zu Gerblingerode abgehaltene Solennität (=Feier) in die Muttergotteskapelle bei Duderstadt verlegen mußten.
Am 8.Dezember 1556 predigte E.Müller in der vor dem Steintor gelegenen Kapelle zum Hl. Geist in Duderstadt "und reichte 50 und mehr Bürgern das hl.Abendmahl unter beiden Gestalten..."
Nachdem sich Pastor Müller mehr und mehr den Vettern Bertholds von Wintzingerode, Hans und Bertram von Wintzingerode auf Scharfenstein, Todfeinde Bertholds, zugewandt hatte, verschärften sich die Spannungen zwischen dem Pastor und seinem Patron ganz erheblich.Dieser untersagte dem E.Müller sogar jede geistliche Tätigkeit im von Westernhagenschen Dorf Ferna, aus dem der Geistliche "von vier jharen 28 malder rocken und habern" an Einkünften bezog.
Als jedoch E.Müller, unterstützt von seinen Gönnern Hans und Bertram von Wintzingerode, in einem zwischen diesen und Berthold von Wintzingerode strittigen Gehölz in der Wüstung Wildungen 1567 wiederum, und zwar nach Ansicht Bertholds unberechtigterweise, Holz hatte schlagen lassen, eskalierten die Spannungen .

Berthold enthob daraufhin den Pastor seines Amtes und verwies ihn unter Androhung der Todesstrafe aus dem Land, hervorhebend, daß "ihme doch als dem eltisten des geschlechts alle pfaren alleine zu bestellen gebüre."
Nunmehr schritt der Graf Volkmar von Honstein als Lehnsherr Bertholds ein, der den E.Müller am 9.Dezember 1567 mit Waffengewalt wieder als Pastor einsetzte. Doch unmittelbar nach dem Abzug der gräflichen Reisigen stieß Berthold "uffen feldt uff den pfarher", nahm diesen in Haft und ließ ihn erst unter der Bedingung wieder frei, das Gericht Bodenstein zu verlassen und nicht wieder zu betreten.
Unbekannt bleibt, wo sich E.Müller in der Folgezeit aufgehalten hat, denn erst 1572 fand er sich wieder in Tastungen ein. Erneut verhaftet und auf den Bodenstein gebracht, gelang es dem Grafen Volkmar, ihn aus der Gewalt Bertholds zu befreien.
Aber noch ehe der Pastor auf seiner Flucht Duderstädter Gebiet erreichte, stellte ihn einer der von Berthold ausgesandten Reiter. "Da hat der Pfarherr den Jungen umb Gotes willen, das er seines lebens verschonen wolt, gebetten. Der Junge hat geantwurtt, ehr solte unde müßte ihn erschießen, unds thett ers nitt, würdt in sein Junqker erschießen. Hatt der pfarrher nach empfangenen schossen des morgens bis nachmittage um 3 uhr 7 stundt gelebet."

2. Kaspar Landstein 1572 - 1577

Der grauenhafte Tod E.Müllers, "des Bartholdt abgesagten feindt unt pfarherr", blieb ungesühnt. Nicht einmal Anklage ist gegen Berthold, oberster Gerichtsherr im Gericht Bodenstein, erhoben worden.
Noch im gleichen Jahr 1572 ernannte der Graf von Honstein Kaspar Landstein zum neuen Pastor von Tastungen und Wehnde. Diesem, von Berthold mißachtet, gelang es trotz aller Honsteinischen Geleitbriefe nicht, die ihm zustehenden Stolgebühren, jährlich 20 Malter Korn, für sich und seine Familie in Anspruch zu nehmen.
Andererseits war der Honsteinische Graf mit seinen Reisigen nicht dazu in der Lage, den Pastor in seinem Pfarrhaus auf Dauer zu schützen, so daß dieser Unterschlupf und Schutz bei Hans und Bertram von Wintzingerode auf der Burg Scharfenstein suchen mußte und fand. Als sich K.Landstein dann am Abend des 7.April 1574 "hat nach Tastungen verfügen wollen, hatt ihm Barthold uff halbem weg kunnt thun lassen, er würde ihn bedraulicher weis ausbieten lassen.
Seit dem läßt Barthold auf den Pfarhern durch seine diener zu fuß undt roß wegelagern.
Frietags ist Bartholds schreiber undt voigt in die pfarre zu Tastungen gekommen undt hat des Pfarhern weib vermeldet, sie sollte von stund an ihr hausgerett aus der pfarr bringen, wo nicht, werde ihr das widderfaren, was si nit gern sehe. Do hat die arme fraue mit große trauer räumen müssen und ihr hausgerät in Hansens von Wintzingerodten holtzförsters hauß bringen lassen. Weil nun der Poster in solchen leib undt lebens gefahr in gemelte Pfarre sich nicht beqeben magk, er auch von jedermann verwert wird, das nicht zu thun, so blieb er auf dem Scharfenstein, bis Barthold ihm nicht mehr schaden konnte."

Nachdem Berthold v.W. am 30.Juni 1574 verhaftet und als Gefangener des Kurfürsten nach Mainz überführt worden war, konnte K.Landstein seinen Amtspflichten als Pastor in Tastungen und Wehnde ungehindert nachkommen, bis er "seine Stelle, unter welchen Verhältnissen ist unbekannt", 1577 verließ und nach Ascherode (Grafschaft Honstein) übersiedelte.
Der erzbischöfliche Kommissarius Heinrich Bunthe versuchte nach der Amtsniederlegung K.Landsteins im Oktober 1577 vergeblich, in Wehnde wieder einen katholischen Geistlichen in der Person des Thomas Eliger einzusetzen.
Jedoch mit Genehmigung des Grafen von Honstein wies Hans von Wintzingerode auf Scharfenstein 1577 die Pfarrei Tastungen mit ihrer Filiale Wehnde "dem zu Walkenried examinieren und ordinierten Wolfgang Höne aus Ilmenau" zu .

3. Wolfgang Höne (Höhne) 1577 1624

W.Höne, bis 1575 als Lehrer am Hof Christophs vom Hagen in Deuna und danach als solcher auf dem Scharfenstein tätig, hat bis 1624 in Tastungen und Wehnde gewirkt. In einer Handschrift, aufbewahrt im Hauptstaatsarchiv Hannover, heißt es über den Pastor W.Höne:
("Solange die Grafen zu Hohnstein gelebet, haben sie das jus episcopale ausgeübet, unter anderem auch 1577 den ersten evangelischen Prediger namens Wolfgang Hönius auf der von Wintzingerode Präsentation examinieren und ordinieren lassen.Dieser Prediger hat auch noch in anni normali 1624 gelebet und von Anfang solches Jahres bis auf das Fest St.Trinitatis (= Sonntag nach Pfingsten -H.G.) die evangelische Lehre ruhig gepredigt und die heiligen Sakramente verwaltet. Auf den Sonntag Trinitatis aber ist er von Seiten Chur=Mainz aufgehoben und dieses Gericht Bodenstein mit römisch=katholischen Geistlichen besetzt worden."
Vom erzbischöflichen Kommissarius Heinrich Bunthe am 6.September 1578 angewiesen, "den Prädikanten in Tastungen und Wehnde alsbald abzuschaffen", forderte der Teistungenburger Konvent den Pastor Höne am 17.September 1578 auf, sich im Kloster wegen seiner "demagogischen Tätigkeit" zu verantworten. Dieser suchte jedoch umgehend Schutz beim Grafen Volkmar von Honstein in dessen Residenz zu Lohra.
Daraufhin protestierte der Graf am 22.September heftig gegen die Einmischung des Kommissarius in die kirchlichen Angelegenheiten des von Wintzingerodischen Gerichts und hob hervor, daß die Kirchen zu Tastungen und Wehnde "mit einem gottesfürchtigen Seelsorger besetzt" seien, "der in Lehre recht, im Wandel unsträflich, auch legitime vocieret und ordinieret sei." Somit wisse er "die Anstellung dieses Geistlichen gegen Gott und Jedermann zu verantworten."

Eine Kirchenordnung "Verordnung etzlicher notwendigen Pünkten, darnach sich derer von Wintzinqerode Prediger und Pastores in ihrem Gerichte Bodenstein eintrechtigIich zu verhalten" haben, ausgearbeitet von W.Höne unter Mitbenutzung der "Geistlichen Ordnung des Herzogs Wolfgang von Braunschweig vom Jahre 1581 und vom Landesherrn genehmigt, wurde 1590 erlassen. Ihre 3 Kapitel über die "Lehre", die "Ceremonien" und den "Wandel der Pfarrherrn" behielten in "wesentlichen Teilen" bis zur Auflösung des Mainzer Kurstaates ihre Gültigkeit
Da es die "lutherischen Bürger" Duderstadts noch immer vorzogen, die Kirchen zu Wehnde und Tastungen aufzusuchen, wandte sich Rudolf von Hidessen, erzbischöflicher Kommissarius des Eichsfeldes, am 4.Dezember 1604 mit der Frage an den Mainzer Kurfürsten, was mit den "noch geduldeten Prädikanten" geschehen solle, die weiterhin "aufrührerische Lehren" predigen würden.
Ganz besonders stand dabei der Pastor W.Höne im Blickfeld des Kommissarius und des Oberamtmannes Sebastian von Hatzfeld, die am 5.Oktober 1605 den Kurfürsten über die "lutherischen Pfarrer im Eichsfelde" informierten.
So habe der Prädikant zu Tastungen und Wehnde "von E.Churfl.Gn. Burgerschafft auß der Stadt Duderstadt eine geraume zeit hero so viell an= und Zulaufens gehabt und noch, daß er sich dahere fast auf 500 thlr nur an Opffer und beicht pfennigen Jedes Jahrs weiß zu berechnen. Dessen Schelten und schmachred auf die Cathoschen kein ende sein soll, Derohalben hochvonnöten und dienich wehre selbigen Praedikanten abezuschaffen, jus patronatus oder praesentandi dieser Kirchen Wende ist dem Kloster Deistingenburgch ..."
Nachdem der Mainzer Kurfürst den Duderstädter Bürgern am 16. März 1613 das "Auslaufen" nach Wehnde und Tastungen untersagt hatte, forderte der Oberamtmann von Hatzfeld am 7.August 1613 von Heinrich von Wintzingerode, den er nach Heiligenstadt beordert hatte, ein energisches Vorgehen gegen den Pastor Höne, da dieser in fast Jeder Predigt nicht allein auf den Kurfürsten und auf die katholische Religion schimpfe, sondern auch diejenigen Bürger Duderstadts, welche nicht seine Kirchen, sondern die katholische-, zu der sie gehörten, besuchten, für Mamelucken, Türken, Heuchler und Teufelskinder ausrufe."
Diese Anschuldigungen bestritt Heinrich von Wintzingerode, und obwohl der Oberamtmann damit drohte, "zu anderen Mittel zu greifen", um W.Höne zum Schweigen zu bringen, ist gegen den Pastor nichts unternommen worden.

Erst nach der vernichtenden Niederlage des Herzogs Christian von Braunschweig im August des Jahres 1623 dominierten für eine relativ kurze Zeitspanne bis ca. 1632 die Kaiserlichen auf dem Eichsfeld. Für den Kurfürsten war nunmehr der Zeitpunkt günstig, gegen die noch auf dem Eichsfeld tätigen 6 evangelischen Geistlichen vorzugehen, die man zu Beginn des Jahres 1624 nach Heiligenstadt zitierte, um ihnen "zu befehlen .... sich jeder geistlichen Amtstätigkeit zu enthalten und binnen 2 Monaten das Land zu verlassen."
Als keiner der Pastoren der Vorladung nach Heiligenstadt folgte bzw. seiner bisherigen Gemeinde freiwillig den Rücken kehrte, ging man zunächst gegen den einflußreichen Tastunger Pastor W.Höne vor. Dieser wurde am 2. Juni 1624 vom Harburger Vogt, als er sich gerade auf dem Weg nach Wehnde befand, um dort Gottesdienst zu halten, festgenommen und nach Heiligenstadt gebracht.
Erst nach langem Hin und Her gelang dem Kurfürsten von Sachsen und dem Grafen von Schwarzburg die Freilassung des Pastors, der sich allerdings "fürder des Ortes zu Tastungen und Wehnde enthalten" sollte. W. Höne zog es nunmehr vor, seine Pfarrstelle auf dem Eichsfeld aufzugeben, siedelte nach Sondershausen über, wo er 1637 im Alter von 84 Jahren gestorben ist.
Anfang August des Jahres 1624 waren alle bis dahin auf dem Eichsfeld wirkenden evangelischen Geistlichen aus ihren Pfarreien entfernt worden, an deren Stelle katholische Priester traten, die oft unter Anwendung von Gewalt, da man ihnen die Kirchen nicht freiwillig öffnete, eingesetzt werden mußten.
Als in Tastungen mit der Filiale Wehnde Ende des Jahres 1624 Johann Adam Thalheim als katholischer Pfarrer sein Amt antreten sollte, an dessen Stelle 1626 Johannes Schaumberg trat, fand man das Pfarrhaus "eines Morgens erbrochen die Öfen herausgerissen, die Türen und Fenster zerschlagen." Vergeblich ist damals nach den Schuldigen gefahndet worden, und da die Gemeinde sich weigerte, das Pfarrhaus wieder in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen, mußte sich der Vogt zu Harburg um dessen Wiederherrichtung selbst kümmern.

4. Johann Suchland 1633 - 1658/59

Nachdem der schwedische König Gustav Adolf im Juni 1630 unter dem Vorwand in Deutschland eingefallen war, den Protestanten zu Hilfe zu kommen, gelangte schließlich 1632 auch das Eichsfeld unter dessen Herrschaft.
Nach und nach fanden sich nunmehr im Laufe des Jahres 1633 wieder evangelische Geistliche in Duderstadt, Deuna und den Gerichtsdörfern derer von Hanstein und von Wintzingerode ein, so in Kirchohmfeld der Pastor Hollander an 7.April,dem im März 1634 der Pastor Juch folgte, in Tastungen der Pastor Johann Suchland am 1.April 1633.
Da jedoch der am 30.Mai 1635 zwischen dem deutschen Kaiser und dem Kurfürsten Johann Georg von Sachsen geschlossene Friede zu Prag das Eichsfeld wieder Kurmainz zugewiesen hatte, befahl der kurfürstliche Oberamtmann Heinrich Christoph von Griesheim am 10.November 1635 der eichsfeldischen Ritterschaft, "ihre habenden lutherischen Prädikanten innerhalb von 8 Tagen ohnfehlbar (zu) dimittieren".
Demzufolge war gegen Ende Februar 1636, "mit Ausnahme der beiden Pastoren im Gericht Bodenstein, Juch zu Ohmfeld und Suchland zu Tastungen, kein evangelischer Geistlicher mehr auf dem Eichsfelde zu finden." Diese verdankten ihr einstweiliges Verbleiben in ihren Ämtern den eigentümlichen Verhältnissen, in welchen das Gericht zu dem übrigen Eichsfelde stand, und den Ansprüchen, welche einesteils die Lehnbesitzer des Gerichtes auf die Episkopalrechte, andernteils die Herzöge von Braunschweig auf die Landeshoheit über das Gericht machten."

Es war Herzog August der Ältere von Braunschweig, Bischof zu Ratzeburg, der Ende des Jahres 1635 seinen in Osterode fungierenden Amtmann anwies, für den Verbleib der beiden Pastoren im Gericht Bodenstein einzutreten, die zu Beginn des Jahres 1636 nochmals in aller Form in Kirchohmfeld und Tastungen als Geistliche eingesetzt und ihren Gemeinden vorgestellt wurden.
Ein Jahr später erging jedoch am 27.Februar 1637 der Befehl des kurmainzischen Oberamtmannes von Griesheim an Adolf von Wintzingerode, die beiden Pastoren Juch und Suchland nicht mehr in seinem Gericht zu dulden und umgehend nach Heiligenstadt zu schicken, was dazu führte, daß sich die beiden Pastoren nach Osterode absetzten und schließlich wohl in Adelsborn oder auf dem Bodenstein Unterschlupf fanden.
Zur gleichen Zeit wird dem katholischen Geistlichen Johann Harhentz die Seelsorge in Tastungen,Wehnde und Wintzingerode übertragen worden sein, und obwohl die beiden Pastoren Juch und Suchland am 15.September 1638 nochmals durch den Superintendenten Sigismund Bergen (auch Bergio bzw.Bergius) und den Amtmann Kaspar in ihre Ämter eingeführt worden waren, wagten es beide nicht, ihre Pfarrhäuser aufzusuchen und in ihren Gemeinden öffentlich Gottesdienst zu halten. Erst infolge der zweiten schwedischen Besetzung des Eichsfeldes war es dem Herzog Georg von Braunschweig möglich, am 10.August 1639 die beiden Pastoren, die er zu schützen versprach, erneut in Kirchohmfeld und Tastungen einführen und dort wirksam werden zu lassen.
Am 29.September 1641 gelang es kaiserlichen Truppen, die geringe schwedische Besatzung auf dem Eichsfeld ausnutzend, bis nach Wehnde vorzudringen. Der in der dortigen Kirche gerade Gottesdienst haltende Pastor Suchland "wurde von diesen fortgerissen, mit dem Tode bedroht, falls er nicht alsbald 100 Dukaten zahle, und da er hierzu selbstverständlich außer Stande war, mit bis nach Niederorschel geschleppt. Dort lösten ihn wenige Tage später seine Pfarrkinder mit 100 RtIr. die sie mühsam zusammengebracht" wieder aus. Noch einmal hat der Mainzer Erzbischof Anselm Kasimir von Wambold (1629-1647) die von Wintzingerode am 21.Mai 1642 vergeblich aufgefordert, "die unkatholischen Prädikanten in ihren Orten unverzüglich abzuschaffen, unsere katholischen Priester aber in ihre vorigen Pfarren hingegen wiederum einzusetzen."

Der Pastor Johann Suchland ist 1667 in Tastungen gestorben und in der dortigen Kirche beigesetzt worden. Folgt man der nur noch schwer lesbaren Inschrift auf seiner Grabplatte (Epitaph, in eine Wand der Sakristei eingesetzt) von 1667, hat er 24 Jahre in Tastungen gewirkt,denn hier heißt es: DOM IOH SUCHLANDUS PER ANNOS 24 PASTOR ...

5. Johann Wilhelm Suchland 1658/59 - 1695

Als Amtsgehilfe (Adjunktus) wurde der Magister Johann Wilhelm Suchland, Sohn des Pastors Johann Suchland, seinem Vater 1658/59 zur Seite gestellt, denn in der im Hauptstaatsarchiv Hannover aufbewahrten Handschrift heißt es:
"Anno 1659, als die von Wintzingerode ... ohne einige Anmeldung bei der Osterodischen Regierung des Predigers zu Tastungen Sohn, nachdem er auf der Universität Jena examinieret und ordinieret, seinem Vater zugeordnet und von demselben (haben) einführen lassen,...hat der Adjunktus zu Osterode eine Predigt tun müssen, ist auch nach Celle zur Confirmation citieret" worden.
Als 1663 die von der Osterodischen Regierung angeordnete Versetzung des Predigers zu Wintzingerode, Valentin Böhme, nach Iber im Amt Rothenkirchen angeordnet worden war, mußte "der Ad junktus zu Tastungen, M.Suchland junior, mit Zustimmung der von Wintzingerode und auf Befehl der Osterodischen Regierung" die dortige freie Stelle mit übernehmen, eingeführt "von dem Grubenhagischen Sekretario Hedemann und Pastore Valentin Böhme."
Darüber hat sich "Chur=Mainz", so heißt es weiter, "nicht allein heftig beschweret, sondern auch endlich durch das Oberamt des Eichsfeldes die von Wintzingerode dahin beschieden, daß dieseIben, da ihnen von Fürstlich Braunschweigischer Seite nicht mit solchem Nachdruck, wie vordem wohl geschehen, assistieret worden, den von der Osterodischen Regierung zu Wintzingerode eingeführten Priester wieder dimittieren müssen, daß also gleichwohl derselbe noch bei der Pfarre zu Tastungen blieben."
Die Entlassung des Pastors Johann Wilhelm Suchland in Wintzingerode wird 1664 erfolgt sein,denn in diesem Jahr haben die von Wintzingerode "in Beisein des Pastoris von Ohmfeld" hier einen "Studiosus" eingesetzt, nachdem dieser "zu Bleicherode examinieret und ordinieret" worden war.
1671 wurde J.W.Suchland, da er auch in Duderstadt Amtshandlungen vorgenommen hatte, nach Heiligenstadt vorgeladen. Da er dort nicht erschien, verurteilte ihn der Mainzer Kurfürst wegen Ungehorsam zur Zahlung von 10 Rtlr. und untersagte ihm unter Androhung von 3 Tagen Gefängnis das Betreten der Stadt Duderstadt sowie jede Ausübung einer geistlichen Funktion daselbst bei 100 Rtlr. Strafe."
J.W.Suchland hat bis zu seinem Tode im Jahre 1695, er war zu diesem Zeitpunkt 61 Jahre alt, als Pastor in Tastungen und Wehnde fungiert.

6. Andreas Rütze 1695 - 1704

In Mühlhausen ordiniert, war A.Rütze von 1667 bis 1695 Pastor in Kirchohmfeld mit Filiale Kaltohmfeld und wurde 1695 Amtsnachfolger von J.W.Suchland in Tastungen. Hier starb er am 24.März 1704 (Ostermontag) und wurde in der Kirche zu Wehnde bestattet

7. Johann Georg Juch 1704 - 1709

Geboren 1667 in Wintzingerode als Sohn des dortigen Pastors Friedrich Georg Juch, hat Johann Georg Juch "1687 zu Wittenberg studiert, verdingte sich als Informator und wurde dann Rector zu Oldenburg, alwo er sich in ein eheliches Verlöbnis eingelassen mit Jungfer Katharina, mit welcher er anno 1692, den 4.April, zu Wintzingerode sich hat copulieren lassen."
In Mühlhausen examiniert und ordiniert, war er von 1695 bis 1704 Pastor in Kirch- und Kaltohmfeld.
"Anno 1704, den 27.Mai, hat er die Vocation allhier nach Tastungen und Wehnde erhalten und auch angenommen; ist gestorben den 24.Juli 1709, seines Alters 42 Jahr minus 12 Wochen und 5 Tage, ist im Predigtamt gewesen 14 Jahr und 4 Tage."

8. Magister Johann Novelinus Adolph Frohne 1709 - 1719

"Ich, M.Novelinus Adolphus Fronius, Filius Superintendentis Molhusin, that meine Gastpredigt alhier zu Tastungen und Wehnde Anno 1709,...den 13 ten Okt., erhielt durch Gottes sonderbare Gnade die Vocation zu beiden Gemeinden,...wurde zu Mühlhausen examinieret und ordinieret, von den hochwohlgeb. Herrn Johann Ernesto, Hauptmann auf dem Ohmfeld, und Ernesto Augusto, Rittmeister auf Bodenstein, introduciret, bei welcher Acte ... mein H.Vater mein Sermon hielt..."
Am 12.März 1712 wurde der Pastor Frohne wegen "Communicirung" in Duderstadt gewaltsam nach Heiligenstadt gebracht. Er selbst hat dies wie folgt geschildert:
" ... So war dem 12.Marty ... des Morgens früh fünf Uhr mein Haus von einem Leutnant und 16 Musketieren besetzet, ich aus meinem Bette aufgewecket, in eine Kutsche gesetzet nach Heiligenstadt zugeführet, gleich auf die Canzley gebracht, wegen des Ungehorsams befraget ... Hierauf wurde mir die Ursach der Citationis eröffnet welche war die Communicirung so ich auf Regnisition den Lutheranern heimlich verabreichet. Die Frage war 1) warum ich Zeithero Parochiasia in Duderstadt verrichtet hatte. Weil ich nun dieses mit vielen Gründen, sonders mit dem Religions Frieden erwies .... und als sie nun sahen,daß ich mich verdesendiren konnte , durfte ich noch selbigen Tag mein Retours durch Duderstadt nach Tastungen antreten, sehr zum Leidwesen der Katholischen und Freude der Lutheraner. Waltete auch gleich des Sonntags meines Amtes und predigte zu Wehnde."
J.N.A.Frohne starb am 9.September 1719 im Alter von 39 Jahren an der Ruhr (=Dysenterie) und wurde in der Kirche zu Wehnde bestattet.

9. Georg Gottfried Müller 1720 - 1734

Geboren in Mühlhausen/Thür.,studierte G.G.Müller an der Universität Jena, reiste daran anschließend nach Königsberg und Moskau. Von dort zurückgekehrt, bewarb er sich 1719 um die vakant gewordene Pastorenstelle in Tastungen, hielt zu Wintzingerode eine Probepredigt , erhielt "die Vocation anno 1720 und ist gleich darauf zu Nordhausen examiniert und ordiniert worden."
In seine Amtszeit fällt von 1725 bis 1727 der Bau der jetzigen Tastunger Kirche, errichtet "auf altem Kirchengrund mit Hilfe aller Gemeindeglieder von Tastungen und Duderstadt."
G. G. Müller starb nach einer langwierigen Krankheit am 25.Juli 1734 im Alter von 42 Jahren und wurde "tags darauf am Abend in der Tastunger Kirche" beigesetzt.

10. Gottfried Christian Eisenhart 1734 - 1773

Am 18.März 1701 als Sohn des Pastors Benjamin Eisenhart in Mühlhausen/Thür. geboren, studierte G.Chr.Eisenhart in Jena und Wittenberg, war von 1724 an Informator (= Lehrer) in Diensten Georgs von Wintzingerode, bis man ihm 1727 die Predigerstelle in Wintzingerode und auf dem Bodenstein übertrug.
Nach seiner Eheschließung mit Maria Catharina von Wehren, Patriziertochter aus Duderstadt, im Jahre 1729, erfolgte im Herbst 1734 seine "Vocation allhier nach Tastungen und Wehnde." Sein Sterbetag ist der 11.Dezember 1773. Er wurde in der Tastunger Kirche beigesetzt.

11. August Friedrich Eisenhart 1773 - 1803

A.Fr. Eisenhart, Sohn des Tastunger Pastors G.Chr. Eisenhart, fungierte zunächst von 1762 an als Amtsgehilfe seines Vaters und trat 1773 dessen Nachfolge in Tastungen an, wo er im Alter von 73 Jahren 1803 gestorben ist.
Anläßlich seiner Einführung als Amtsgehilfe sagte Johann Heinrich Stölting in seiner Begrüßungsrede am 1.August 1762:
"Ich stelle Euch allhier den gegenwärtigen wohlehrenhaften und wohlgelehrten Herrn August Friedrich Eisenhart als die zum adjungierten Priester erwählte Person vor. Seine Gelehrsamkeit, seine Gottesfurcht und eine göttliche Führung hat ihn dieses Amtes würdig gemacht. Ich übergebe denselben Euch, der gegenwärtigen Gemeinde Tastungen/Wehnde, im Namen und auf Befehl sämtlicher Herrn von Wintzingerode. Ihn erinnere ich derjenigen Pflichten, welche mit diesem Amte unzertrennlich verknüpft sind, insbesondere - gegen die Herrn von Wintzingerode, unsere hohe Kirchen= Obrigkeit, die schuldige Treue und Gehorsam zu erweisen ;
- die von derenselben vorgeschriebene Kirchen=Ordnung fest und unverbrüchlich zu halten;
- durch Tugend und wahre Gottesfurcht sich seines Amtes würdig zu machen;
- durch den Vortrag der reinen evangelischen Lehre und der großen Wahrheiten unserer geheiligten Religion die ihnen anvertrauten Seelen zur Tugend, zur Frömmigkeit zu ermuntern.

Ich übergebe Ihnen hiermit zum Zeichen den Schlüssel dieses zum Gottesdienst geweihten Gebäudes..."
Am 10.Oktober 1788 notierte der Pastor A.Fr.Eisenhart, "daß das Wort Gottes nach der Lehre Luthers und Augspurgischen Confession" in den Dörfern des Gerichtes Bodenstein von den Predigern Isermann zu Kirch- und Kaltohmfeld, A.Fr.Eisenhart zu Tastungen und Wehnde und Bein zu Wintzingerode noch immer "rein und lauter gelehrt und gepredigt" werde. Wörtlich heißt es weiter:

"Die Duderstädter Glaubensgenossen kommen ungehindert hierher und nach Wehnde, um Gottes Wort zu hören in seinem Tempel, ihm zu dienen und das HI.Abendmahl zu genießen. Ich, als zeitiger Prediger, kann nach Duderstadt gehn und reiten und meinen Glaubensgenossen mit Trost und dem Heil.Abendmahl beistehen. Die Herren von Wintzingerode als unsere Gerichts- und Kirchen-Obrigkeit üben das Jus Episcopale in freiem Umfange wie immer gethan aus. Sie berufen und erwählen ihre Prediger, lassen solche examiniren und ordiniren wo sie wollen.Der Herr Pastor Kleinhart zu Wintzingerode war der erste, welcher in Göttingen von der Theolog. Facultaet examinirt und ordinirt wurde, ich bin der zweyte und Herr P.Bein der dritte. Alle geistlichen Processe oder die in das Consist.gehören müssen hier abgethan werden, weil die Gnädigen Herren die hohe Gewalt haben und bisher immer durch Gottes Gnade dieses Recht erhalten, auch die Prediger hiesigen Gerichts stehen allein unter den Herrn. Wird in weltl. oder geistl. Processen ein Urtheil hier gefällt, so kann an keine höhere Instanz appeliret werden. Das größte Gericht wird verwaltet im Nahmen der Herren von dem zeitigen Gerichtshalter, ältesten Prediger und Actuarius. Gott erhalte meine Herren bey diesen vorzüglichen Gerechtigkeiten..."

12. August Heinrich Wennig 1804 - 1849

Nach monatelanger Vakanz übernahm A.H.Wennig aus Sollstedt (Grafschaft Honstein) am 5.Februar 1804 die Pastorenstelle zu Tastungen. Hier ist er am 17.Mai 1849 im Alter von 79 Jahren gestorben.

13. Franz Georg Schreck 1850 - 1859

Vom 17.Februar 1850 bis Juni 1859 betreute Fr.G.Schreck aus Schinne (Altmark) als Pastor die beiden Gemeinden Tastungen und Wehnde. Während seiner Amtszeit bestätigten Eberhard von Wintzingerode als Patronatsbevollmächtigter und die Mitglieder der Kirchen und Ortsvorstände zu Tastungen und Wehnde am 21.März 1859 ein von ihnen neu aufgestelltes Pfarretat.
Aus diesem geht hervor, daß dem jeweiligen Geistlichen jährlich "seit verjährter Zeit folgende Gerechtsame, Einkünfte und Einnahmen teils für besondere Amtshandlungen, teils als allgemeine Accidenzien" - zustanden und weiterhin zustehen sollten:

1. Aus der Kirchenkasse zu Tastungen an Gehalt = 2 Rthr.,
für die Führung des Kirchenbuches = 1 Rtlr.,
die Prüfung der Kirchenrechnung = 1 Rtlr.
2. Aus der Kirchenkasse zu Wehnde an Besoldung = 3 Rtlr.,
für die Führung des Kirchenbuches = 1 Rtlr.,
für Schreibmaterialien = 20 Sgr.,
für eine Mahlzeit = 20 Sgr. und an "Zählgeld bei den Klingelbeutelpfennigen, welche sofort beim Zählen abgestrichen" wurden, = 5 Sgr.
3. Stolgebühren und Akzidenzien:
Für eine Taufe = 7 Sgr. 6 Pf., ein Aufgebot = 15 Sgr.,
ein Aufgebot einschließlich Trauung = 1 Rtlr.
Die Beerdigung eines Erwachsenen mit Leichenpredigt oder Grabrede sollte mit 1 Rtlr.,
die Beerdigung eines Kindes mit Grabrede mit 15 Sgr. vergütet werden,
während für die Beerdigung eines Kindes mit Gesang nur 7 Sgr. 6 Pf. erhoben wurden.
Mußte der Pastor ein totgeborenes Kind in das Sterberegister des Kirchenbuches eintragen, erhielt er dafür 7 Sgr. 6 Pf.;
die gleiche Summe stand ihm "für eine private Kommunion zu Hause" zu
und die Einsegnung einer Wöchnerin brachte "wenigstens" 1 1/4 Sgr.
1 Sgr. Beichtgeld konnte er von einem jeden Konfirmanden verlangen,
das Opfer eines Paten bei Kindtaufen belief sich auf 1 Sgr.,
und "bei Taufen, wenn Kuchen gebacken" wurde, erhielt er einen solchen aus Weizenmehl.
Ein "Brautgericht", bestehend aus einer Suppe mit Rindfleisch, Sauerkraut mit Schweinefleisch, einem Brot und einer Kanne Bier, stand dem Pastor bei einer Trauung (Hochzeit) zu.
Erfolgte die Übergabe des Brautgerichtes "nicht in natura", erhielt er insgesamt 20 Sgr.
Überdies war die Braut dazu verpflichtet, ihm ein Tuch im Wert von 10 Sgr. zu überlassen, und die Hochzeitsgäste opferten bei dieser Gelegenheit "nach Belieben".
Die Beerdigung eines Mitgliedes der Patronatsfamilie mit Gedächtnisrede mußte mit 6 Rtlr. vergütet werden,
das zu Michaeli fällige "Michaelisopfer", von einer jeden konfirmierten Person zu entrichten, belief sich auf "3 Pfennig gut Geld oder 6 Silberpfennige."
Hinzu kamen das"Neujahrsgeld" von jedem Konfirmierten (nach Belieben zu zahlen) und Geschenke der Konfirmanden, "oft bis zu 1 Reichstaler und darüber."

4. Naturalgefälle:

2 Eier erhielt der Pastor am Gründonnerstag von einer jeden konfirmierten Person. An "Holz aus der Tastunger Gemeinde" stand der Pfarre der volle Anteil eines Gerechtigkeitshauses an Klobenholz (= Scheitholz) und Wellen, die "Mitbenutzung der gemeinschaftlichen Wiese in der Feldflur Ferna" sowie "der Anteil einer vollen Gerechtigkeit an dem Hirtenhause zu, welches zur Schäfergerechtigkeit" gehörte. Für "die verlorene Befreiung vom Hirtenlohn" erhielt die Pfarre aus der Gemeinde Tastungen jährlich 1/2 Scheffel Korn (Berliner Gemäß), das nach Martini oder erst am 31.Dezember "vorläufig aus den Erträgen des neuen Gottesackers gezahlt" werden sollte.
Überdies war der Geistliche von allen Kommunallasten und Leistungen befreit, ja sogar zur Instandhaltung des Pfarrgartenzaunes sowie der Einfriedung des Hofraumes waren die Bewohner der beiden Gemeinden Tastungen und Wehnde verpflichtet.
Von Friedrich Schatz, Ackermann zu Wehnde (Besitzer des freien Gutes Nr.39), erhielt die Pfarre zu Tastungen von 1853 anlaut Ablösungsrezeß vom 28.Juni 1853 jährlich zu Martini 3 RtIr. 18 Sgr. 4 Pf. für eine vorher zu leistende Abgabe von 4 Himptenscheffel Hafer und 4 Himptenscheffel Gerste altduderstädter Gemäß.
Gottfried Schafberg, Ackermann zu Tastungen, gab von seinem freien Gute Nr.3 jährlich zu Martini eine Kornrente von 2 Scheffel 1/4 Metze, nach dem Ablösungsbrief vom 11.November 1869 festgesetzt auf 4 RtIr. 10 Sgr.10 Pf.

14. Wilhelm Daniel Friedrich Felgenträger 1859 - 1864

Bis zu seiner Versetzung nach Heiligenstadt, hier wurde er im Mai 1864 als Superintendent eingeführt, hat W.D.Fr.Felgenträger vom Monat Juli 1859 an als Geistlicher in Tastungen und Wehnde gewirkt

15. Friedrich Heinrich Bräunig 1865 - 1875

Während seiner Amtszeit gehörten um 1870 zur Parochie die unter Privatpatronat stehende Mutterkirche zu Tastungen, in die die Gemeinde Tastungen mit 250 Seelen neben den evangelischen Bewohnern der katholischen Ortschaften Ferna, Teistungen, Hundeshagen, Berlingerode, Bleckenrode, Neuendorf und Böseckendorf mit 12o Seelen eingepfarrt waren, für die, mit Ausnahme der in Ferna wohnenden 20 Seelen, ein Hilfsgeistlicher mit Wohnsitz in Teistungen angestellt war. Hinzu kam die unter gleichem Patronat stehende Filiale Wehnde mit 350 Seelen. In diese waren die evangelischen Bewohner der katholischen Ortschaften Ecklingerode, Brehme, Brehmer- bzw. Wenderhütte und das Vorwerk Wildungen mit insgesamt 35 Seelen eingepfarrt.
An Eiern, jeder Konfirmierte hatte am Gründonnerstag 2 zu geben, kamen um 1870 nach 6jährigem Durchschnitt 8 Schock ein. Brautgerichte und Taufkuchen wurden durchschnittlich jährlich in 2 Fällen gegeben. Das Neujahrsgeld belief sich auf ca. 8 RtIr. 7 Sgr. 6 Pf., das Michaelsopfer auf 3 RtIr. 6 Sgr. 3 Pf., und zu zahlender Erbenzins, erhoben von verschiedenen Häusern zu Ostern bzw. Michaeli, erbrachte eine Einnahme von 12 Rtlr.